Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verwaltungsgemeinschaft Ländereck arbeitet daran, ihre Website den Bedürfnissen aller Nutzerinnen und Nutzer anzupassen. Die Website ist gegenwärtig nur teilweise mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2102) vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertung- und Überprüfungsprozess unterzogen und gegebenenfalls angepasst.
Der Internetauftritt der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck bietet gegenwärtig noch keine vollständige Barrierefreiheit. Im Rahmen unserer Bemühungen um Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sind wir aber bestrebt, die relevanten Zugänglichkeitsstandards einzuhalten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einfache Sprache: Wir bemühen uns um die Nutzung einer möglichst einfachen Sprache. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte möglich. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert wiedergibt.
Abkürzungen: Wir versuchen, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden, oder wir verwenden beim ersten Auftreten in einem Text die ungekürzte Schreibweise, um im weiteren Text die Abkürzung zu nutzen. Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Fachbegriffe oder Abkürzungen stoßen.
PDF-Dokumente: Es sind noch nicht barrierefreie PDF-Dokumente auf der Website vorhanden. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
Verlinkungen: Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Gebärdensprache: Die Website verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
Bilder: Bilder sind weitgehend mit einem Alternativtext versehen. Wir sind bemüht alle verwendeten Bilder mit einem aussagekräftigen Alternativtext zu versehen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 17. Januar 2024 aktualisiert.
Die Überprüfung auf Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung (BITV: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).
Kontaktmöglichkeiten
Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar. Als Nutzerin oder Nutzer können Sie uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Vorschlägen und Korrekturwünschen.
Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
Ronneburger Straße 68 A
07580 Seelingstädt
Tel.: 036608 – 96310
Fax: 036608 – 96325
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung über die genannten Kontaktmöglichkeiten keine zufriedenstellende Lösung in einer angemessenen Frist gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden, die beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet ist. Sie hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten zur Antragstellung erhalten Sie unter:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Herr Joachim Leibiger
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
Tel.: 0361 – 573118000
Fax: 0361 – 573118010
E-Mail: