Aktuelle Bekanntmachungen
Bekannmachung
Planfeststellungsverfahren für B 7 - Aus- und Neubau B 7 Altenburg bis Landesgrenze Thüringen/Sachsen (VKE 5191)
1. Planänderung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Vorhabenträger), hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Als Ergebnis der Einwendungen und Stellungnahmen im Zuge der Auslegung der Planunterlagen vom 02. November 2017 bis 01. Dezember 2017 ist die Ausgangsplanung von der DEGES überarbeitet worden.
Die Planänderung umfasst Änderungen der Verkehrsanlagenplanung, der Umweltplanung und der immissionstechnischen Planung. Der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie wurde neu erstellt.
Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:
Technische Änderungen:
Änderung des Knotenpunktes Pähnitz (von teilplangleicher Knotenpunkt in versetzter höhengleicher Knotenpunkt), Änderung der Gradiente der B 7
Bushaltestelle Knotenpunkt Pähnitz
Verlängerung des Wirtschaftsweges in Richtung B 93
Ergänzung der Wartungswege an Lärmschutzwänden und Schutzzäunen
Anpassung der Deichhöhe (Pleiße)
Ausweichstelle Wirtschaftsweg mit Böschungsanpassung
Mauer versetzen (Flurstück 47)
Änderung Katasterweg am Bauanfang
Wirtschaftsweg Windischleuba
Zufahrten zu Flurstücken (35/3, 79, 32,4, 297/1 und 298/1)
Parkplätze Gartenanlage
Anhebung der Gradiente Deichverteidigungsweg
Verlängerung des Wirtschaftsweges Windischleuba
Gehwegverbindung zwischen Deichverteidigungsweg und Borgishain
Feldzufahrten
Absenkung der Gradiente B 7alt (Bereich Lagepläne 2, 3 und 4)
Zaun und Pflasterfläche Spedition Sierpinski
Verbreiterung der Zufahrt Baumschule Uhlig
Überarbeitung Versickerungsmulden und generell des Entwässerung nach REWS
Waldweg zwischen vorhandenem Waldweg am BW 05TH und B 7alt am Bauende
Immissionstechnische Unterlagen:
Luftschadstoffe:
Aktualisierung der Emissionsdatenbank "HBEFA" auf die Version 4.2
Anpassung des Prognosejahres von 2025 auf 2030
Änderungen der technischen Planung (Planänderung Lageplan 3)
Aktualisierung der Hintergrundbelastung durch neue Messwerte
Streichung des Anhangs zu CO2, da ein separates Gutachten vorliegt
Schalltechnische Untersuchung:
Fortschreibung VTU von Prognosehorizont 2025 auf 2030
Ersatz des Fahrbahnbelags von OPA durch DSH-V5 (Minderung von mindestens 2,5 dB(A) gegenüber dem Referenzbelag)
Ausführung des Knotenpunktes Pähnitz als teilplangleicher Knotenpunkt
Änderung der Gebietseinstufung Am Schafteich von MI in WA/GE
Umweltplanung:
LBP (Unterlage 9 und 19):
Anpassung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen aufgrund der Änderungen in der technischen Planung (Umplanung Knotenpunkt Pähnitz, Wartungswege, Wirtschaftswege, Zufahrten, erforderliche Lärmschutzeinrichtungen, Anpassungen der Flächengrößen etc.)
Überarbeitung der Maßnahme 17TA entsprechend der Ergebnisse des Artenschutzbeitrags und der SPA-Verträglichkeitsprüfung
Anpassung der Flächengrößen bzw. des Umfanges der Maßnahmen 1TG, 5TG, 3.2TA, 5.2TA, 6TA, 7.1TA, 7.2TA, 8.1TA, 8.2TA, 9TA, 11TA, 13TA, 14TA, 16TACEF5
Entfall der Maßnahme 4A
FFH-Verträglichkeitsprüfung (Unterlage 19.2.1)
Berücksichtigung des Managementplans für das FFH-Gebiet 176 „Pleißewiesen Windischleuba“ (DE 4940-302); Aktualisierung Gebietsbeschreibung, Erhaltungsziele und Konfliktanalysen
zusätzliche Art des Anhangs II („Grüne Keiljungfer“ vom Vorhaben betroffen)
SPA-Verträglichkeitsprüfung (Unterlage 19.2.2)
Anpassung der betriebsbedingten Wirkungsprognosen an das prognostizierte Verkehrsaufkommen wird für den Prognosezeitraum 2030
Einarbeitung der Arten des aktuellen Standard-Datenbogens
Berücksichtigung der aktuellen Gebietsentwicklung im Bereich der Vorteiche West
Überarbeitung der Relevanzprüfung und Konfliktanalysen
Entfall der Schadensbegrenzungsmaßnahmen M3 und M7 für die Arten Tüpfelralle und Zwergdommel
Artenschutzbeitrag (Unterlage 19.3)
Anpassung der betriebsbedingten Wirkungsprognosen an das prognostizierte Verkehrsaufkommen wird für den Prognosezeitraum 2030
Überprüfung der Habitateignung und Berücksichtigung der veränderten Habitatbedingungen im Vorteich West
Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung für die Arten Kranich, Knäckente
Aktualisierung der Betroffenheiten für die Arten Rohrdommel, Tüpfelralle und Zwergdommel
Entfall der CEF Maßnahme 8 (Dauerhafte Sicherung der Habitateignung der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte im Bereich des Vorteichs West für die Arten Rohrdommel, Tüpfelralle und Zwergdommel)
Änderungen der Grunderwerbsunterlagen:
Aufgrund der technischen und landschaftspflegerischen Änderungen ergeben sich auch andere Betroffenheiten. Die hieraus erfolgten Änderungen sind in den Grunderwerbsplänen und im Grunderwerbsverzeichnis dargestellt.
Gutachten:
Neu erstellter Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Durch die vorgenommenen Änderungen werden Grundstücke in den Gemarkungen Borgishain, Eschefeld, Gauern, Pähnitz, Remsa, Windischleuba und Zwirtzschen beansprucht.
Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit
vom 20. April 2026 bis 19. Mai 2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck in Seelingstädt während der Dienststunden:
Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Planungsunterlagen (Ausgangsplanung / Planänderung) sind auch zu diesem Zeitpunkt auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter
https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/planfeststellungsverfahren/anhoerungsverfahren-laufender-planfeststellungsverfahren einsehbar.
Es wird jedoch darauf verwiesen, dass das in Papierform öffentlich ausgelegte Planexemplar maßgebend für das Planverfahren ist, da Abweichungen bei der elektronischen Wiedergabe nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Jeder, dessen Belange durch die Planänderung berührt werden, kann bis spätestens einen Monat (gemäß § 21 Abs. 2 UVPG) nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 19. Juni 2026, beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 225, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck, Ronneburger Straße 68 a, 07580 Seelingstädt Einwendungen gegen die Planänderungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss Name und Anschrift des Einwenders, den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen (gemäß § 73 Nr. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG-) sowie Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen (gemäß § 73 Nr. 4 Satz 5 -VwVfG-) ausgeschlossen. Einwendungen, die schon gegen die Ursprungsplanung hätten erhoben werden können, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der
a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannten Vereineb) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen),
von der Auslegung des Plans.
Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 5 FStrG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG).
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist der Anhörungsbehörde durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).
Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,
dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Thüringer Landesverwaltungsamt ist,
dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,
dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 16 UVPG notwendigen Angaben enthalten und
dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 19 Abs. 1 UVPG ist.
Seelingstädt, 11.03.2026 (Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck 3/2026 vom 28.03.2026)

