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Ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibung

Die Gemeinde Seelingstädt als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung das nachfolgende Grundstück.

 

Angaben zum Objekt 

Lage: Braunichswalder Weg 
Gemarkung: Seelingstädt 
Flur: 7
Flurstück: 225/5 (Teilfläche) 
Gesamtgröße: ca. 2.000 m²

 

Objektbeschreibung

Das Grundstück ist unbebaut und befindet sich im Wohngebiet Braunichswalder Weg im Einmündungsbereich Lindenstraße/Braunichswalder Weg im Ortsteil Seelingstädt Bahnhof.

 

Es ist eine grundsätzliche Bebaubarkeit gegeben, da sich das Grundstück gemäß Klarstellungssatzung Seelingstädt – Bahnhof im Innenbereich befindet, sodass sich die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB beurteilen lässt.

 

Die grundstücksbezogene Erschließung erfolgt durch den Bewerber. Die Gemeinde Seelingstädt verkauft das Grundstück in mindestens drei separaten Teilen (ca. 650 m²) jeweils einzeln an verschiedene Bewerber.

 

Mindestpreis: 15,00 €/m²

 

Bewerbungsverfahren

Die Gemeinde Seelingstädt vergibt die Grundstücke für die Schaffung von Eigenheimstandorten insbesondere für junge Familien. Im Vordergrund steht hierbei, ein bezahlbares Wohnen im Eigentum auch für mittlere Einkommensgruppen zu ermöglichen. Die Konzeptqualität ist eine wichtige Voraussetzung. Hierbei werden soziale sowie auch nachhaltige ökologische und energetische Kriterien berücksichtigt. Das Konzept muss sich nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch in die nähere Umgebung einfügen.

Hierzu genügt eine einfach gehaltene Handskizze im Maßstab 1:500 und die Ansichten. Für die Bauplatzvergabe sind die Verhältnisse maßgebend, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen wurden.

 

Verkaufs- und Vertragsbedingungen

Bauverpflichtung

Mit dem Grundstückskauf verpflichten sich die Käufer, innerhalb einer Frist von drei Jahren gerechnet ab der Unterzeichnung des Kaufvertrages, das Grundstück zu bebauen. Durch einen formlosen Antrag und eine Verwaltungsgebühr kann durch einen Gemeinderatsbeschluss diese Frist einmalig um ein Jahr verlängert werden.

 

Selbstbezug

Der Käufer verpflichtet sich, das Wohngebäude nach Bezugsfertigkeit (Baufertigstellungsanzeige) mindestens fünf Jahre selbst zu bewohnen.

 

Weiterveräußerungsverbot

Das Vertragsgrundstück darf innerhalb von fünf Jahren nach Bezugsfertigstellung (Baufertigstellungsanzeige) ohne Zustimmung der Gemeinde Seelingstädt nicht ganz oder teilweise einem Dritten zur Nutzung überlassen oder weiterveräußert werden.

 

Bau-, Wohnverpflichtung und Weiterveräußerungsverbot werden durch ein Wiederkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde Seelingstädt im Grundbuch abgesichert. Der Käufer verpflichtet sich, gemeinsam mit der Gemeinde einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren (nach Baufertigstellungsanzeige) und prüfungsrelevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Wiederkaufsrecht und dingliche Absicherung

Zur Sicherung der Verkaufs- und Vertragsbedingungen wird im Grundbuch eine Vormerkung nach § 883 BGB an nächstoffener Rangstelle eingetragen. Gleiches gilt, wenn die Bauplatzvergabe aufgrund unvollständiger Angaben im Rahmen der Bauplatzbewerbung erfolgt ist. Die Gemeinde Seelingstädt wird mit ihrem Recht hinter solchen Grundpfandrechten zurücktreten, die dem Erwerb und der Bebauung des Grundstückes dienen und sich im Rahmen der für das Bauvorhaben notwendigen Finanzierung bewegen.

 

Ausschreibungsfrist

Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 30. September 2026 (Posteingangsstempel entscheidend). Die Angebote sind zu richten an die Gemeinde Seelingstädt, Ronneburger Straße 68 a, 07580 Seelingstädt. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe der Objektnummer (Baugrundstück in Seelingstädt Flurstück 225/5) mit dem Vermerk „Bitte nicht öffnen!“ einzureichen.

 

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Gemeinderat der Gemeinde Seelingstädt. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.

 

Rechtliche Hinweise

 

Die Gemeinde Seelingstädt handelt ausschließlich auf dem Gebiet des Privatrechts. Ein Rechtsanspruch auf eine Bauplatzvergabe, auf eine Zuteilung oder den Erwerb eines bestimmten Teilgrundstückes besteht nicht.

 

Die Rechtsbeziehung zwischen der Gemeinde und den einzelnen Bauplatzerwerbern wird ausschließlich im Notarvertrag geregelt und berührt die Vergabe der Grundstücke nicht. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der vorstehenden Kriterien.

 

Ansprechpartner

VG Ländereck
Hauptamt 
Frau Franke 
Ronneburger Straße 68 a
07580 Seelingstädt
Tel.: 036608 96317
E-Mail:

 

 

Öffentliche Stellenausschreibungen:

Gegenwärtig liegen keine öffentlichen Stellenausschreibungen vor.