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Gesetzliche Neuregelung zur Datenweitergabe an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Verwaltungsgemeinschaft Ländereck, den 03.​02.​2026

 

Bis Ende 2025 war es Bürgerinnen und Bürgern möglich, bei der Beantragung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) der Weitergabe ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu widersprechen.
 

Nach einer Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) ist diese Möglichkeit zum Jahreswechsel 2025/2026 entfallen. Alle anderen Übermittlungssperren bleiben bestehen.
 

Das bedeutet, dass die Meldebehörden seit dem 1. Januar 2026 wieder Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln dürfen.
 

Die übermittelten Daten dienen der Durchführung von Informationsmaßnahmen der Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten.
 

Eine Widerspruchsmöglichkeit gegen diese Datenübermittlung besteht damit seit dem 01.01.2026 nicht mehr. Bereits bestehende Übermittlungssperren an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden aufgehoben.
 

Diese Daten werden übermittelt:

  • Name und Vorname

  • aktuelle Anschrift

  • Geburtsdatum

Die Übermittlung erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.