Aktuelle Förderrichtlinien: Thüringer Richtlinie zur Förderung der Fischerei aus der Fischereiabgabe vom 11.12.2025
Mit der Thüringer Richtlinie zur Förderung der Fischerei aus der Fischereiabgabe (ThürFRLFA) verfolgt der Freistaat Thüringen mehrere Ziele:
die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Grundlagen der Angelfischerei/Fischerei,
den Schutz heimischer Fischarten und den Erhalt von Gewässern,
die fischereiliche Hege nach den Regeln der guten fachlichen Praxis,
die Aus- und Fortbildung der Fischer und Angler sowie die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit und
die Untersuchung von Fragen, die für die Fischerei bedeutsam sind.
Zuwendungen werden gewährt für Besatzmaßnahmen, Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz sowie für Forschungsprojekte und zur Förderung der Aus- und Fortbildung, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Öffentlichkeitsarbeit.
Als Zuwendungsempfänger kommen in Betracht: Landesanglerverbände, Fischereiverbände, fischereiliche Hegegemeinschaften, Anglervereine und Fischereigenossenschaften mit Sitz in Thüringen, Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben, sowie in begründeten Fällen einzelne Fischereiberechtigte mit Wohnsitz in Thüringen.

