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Aktuelle Förderrichtlinien: Thüringer Richtlinie zur Förderung der Fischerei aus der Fischereiabgabe vom 11.12.2025

Verwaltungsgemeinschaft Ländereck, den 20.​01.​2026

Mit der Thüringer Richtlinie zur Förderung der Fischerei aus der Fischereiabgabe (ThürFRLFA) verfolgt der Freistaat Thüringen mehrere Ziele:

 

  • die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Grundlagen der Angelfischerei/Fischerei,

  • den Schutz heimischer Fischarten und den Erhalt von Gewässern,

  • die fischereiliche Hege nach den Regeln der guten fachlichen Praxis,

  • die Aus- und Fortbildung der Fischer und Angler sowie die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit und

  • die Untersuchung von Fragen, die für die Fischerei bedeutsam sind.

 

Zuwendungen werden gewährt für Besatzmaßnahmen, Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz sowie für Forschungsprojekte und zur Förderung der Aus- und Fortbildung, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Als Zuwendungsempfänger kommen in Betracht: Landesanglerverbände, Fischereiverbände, fischereiliche Hegegemeinschaften, Anglervereine und Fischereigenossenschaften mit Sitz in Thüringen, Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben, sowie in begründeten Fällen einzelne Fischereiberechtigte mit Wohnsitz in Thüringen.