Einsichtnahme in die Antragsunterlagen für die Errichtung und den Betrieb einer Monoklärschlammverbrennungsanlage am Standort Ronneburg
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz werden in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck, Ronneburger Straße 68A in 07580 Seelingstädt die Antragsunterlagen für die Errichtung und den Betrieb einer Monoklärschlammverbrennungsanlage für die Zeit vom 13.01.2026 – 12.02.2026 für jedermanns Einsicht ausgelegt. Die ausgelegten Unterlagen können während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden:
Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Das Verfahren wird durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz geführt. Antragsteller ist der Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT), Heinrich-Schütz-Straße 4a, 07586 Bad Köstritz.
Standort für die Errichtung ist in 07580 Ronneburg, Beerwalder Weg, Gemarkung Ronneburg.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Homepage des TLUBN (https://tlubn.thueringen.de/service/anhoerungs-auslegungsverfahren/immissionsschutz) und dem UVP-Portal (www.uvp-verbund.de).
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können beim TLUBN im Zeitraum vom 13. Januar 2026 bis einschließlich 12. März 2026 schriftlich oder elektronisch erhoben werden.
Schriftliche Einwendungen an das TLUBN sind unter der Postanschrift Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena einzureichen. Elektronische Einwendungen können an die E-Mail-Adresse abgegeben werden.

