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Gewerbezentralregister (Auskunft beantragen)


Allgemeine Informationen

Anträge auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) nimmt das Gewerbeamt des Landratsamts Greiz, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz, entgegen.

 

Seit dem 1. September 2014 können Auszüge aus dem Gewerbezentralregister unter Nutzung des elektronischen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) auch direkt online beim Bundesamt für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ beantragt werden.

 

Bei der Beantragung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll.

 

Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle bei der Antragstellung mitzuteilen.

 

Die Beantragung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.

 

Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihnen eine Belegart vorgegeben wurde:

  • Belegart 1: Auskunft an den Betroffenen. Dies bedeutet, dass Ihnen der durch das Bundesamt für Justiz zu erstellende Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt an Ihre Anschrift gesandt wird.

     

  • Belegart 9: Auskunft an eine Behörde. Dies bedeutet, dass der durch das Bundesamt für Justiz zu erstellende Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt an die durch Sie angegebene Behördenanschrift gesandt wird. Ist diese Belegart vorgegeben, achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Beantragung nicht nur die komplette Behördenanschrift, sondern auch das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck angeben.

 

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 Euro. Die Gebühr ist bei der Behörde zu entrichten, die den Antrag aufnimmt. Bei der Online-Beantragung können Sie die Gebühr mit Ihrer Kreditkarte begleichen.
 


Ansprechpartner

Landratsamt Greiz
Dr.- Rathenau- Platz 11
07973 Greiz

(03661) 876-0