Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Allgemeine Informationen
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf gemäß § 1 Straßengesetz (StrG) der Erlaubnis. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn sie den fließenden Straßen- oder Fußgängerverkehr beeinflusst. Die Erlaubnis zur Sondernutzung ist zeitlich befristet.
Ansprechpartner
BauamtHerr Zetzsche
Ronneburger Straße 68 a
07580 Seelingstädt (036608) 96324
Herr Schäfer
Ronneburger Straße 68 A
07580 Seelingstädt (036608) 96335
(036608) 96325
Formulare
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