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Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - Untersuchungsberechtigungsschein


Allgemeine Informationen

Vor Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung müssen sich Jugendliche gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz einer ärztlichen Unter­suchung unterziehen. Durch diese Untersuchung wird festgestellt, ob sie den Anforderungen der Tätigkeit körperlich gewachsen sind. Jugendliche dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit und Entwicklung gefährden könnten.

 

Für diese Untersuchung benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit UBS-ID sowie einen Erhebungsbogen. Nur damit ist die ärztliche Untersuchung möglich. Diese Unterlagen legen sie in der Arztpraxis vor.

 

Seit dem 1. Januar 2025 sind die Meldebehörden nicht mehr für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins zuständig, sondern das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 6 Arbeitsschutz

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins mit ID kann online gestellt werden: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de.

 

Im Ausnahmefall kann der Untersuchungsberechtigungsschein auch in der für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck zuständigen Regionalinspektion Ostthüringen der Abteilung Arbeitsschutz des TLV in der Otto-Dix-Straße 9 in 07548 Gera beantragt werden. Dafür ist die vorherige Buchung eines Termins notwendig. Zum Termin muss ein Ausweisdokument (Personalweis oder Reisepass) mitgebracht werden.