Fischereischeine
Allgemeine Informationen
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein mit sich führen. § 26 Abs. 1 Thüringer Fischereigesetz (Fischereischeinpflicht)
Rechtsgrundlagen
Thüringer Fischereigesetz i.V.m. der Verwaltungsvorschrift "Fischereischeine"
Notwendige Unterlagen
Neuausstellung:
formeller schriftlicher Antrag bei der zuständigen Verwaltung (Musterantrag siehe Formulare)
Zeugnis über eine bestandene Fischerprüfung (außer Jugendfischereischein und Vierteljahresfischereischein)
Personalausweis/Reisepass
ein Passbild
Geld
Gebühren
Folgende Gebühren sind gemäß § 37 Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) vom 11. August 2020 seit 25.09.2020 gültig:
Jugendfischereischein 12,00 €
Vierteljahresfischereischein 25,00 €
Jahresfischereischein 18,00 €
Fünfjahresfischereischein 45,00 €
Zehnjahresfischereischein 70,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit 245,00 €