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Fischereischeine


Allgemeine Informationen

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein mit sich führen. § 26 Abs. 1 Thüringer Fischereigesetz (Fischereischeinpflicht)


Rechtsgrundlagen

Thüringer Fischereigesetz i.V.m. der Verwaltungsvorschrift "Fischereischeine"


Notwendige Unterlagen

Neuausstellung:

  • formeller schriftlicher Antrag bei der zuständigen Verwaltung (Musterantrag siehe Formulare)

  • Zeugnis über eine bestandene Fischerprüfung (außer Jugendfischereischein und Vierteljahresfischereischein)

  • Personalausweis/Reisepass

  • ein Passbild

  • Geld

 

 


Gebühren

Folgende Gebühren sind gemäß § 37 Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) vom 11. August 2020 seit 25.09.2020 gültig:

 

  • Jugendfischereischein                    12,00 €

  • Vierteljahresfischereischein            25,00 €

  • Jahresfischereischein                     18,00 €

  • Fünfjahresfischereischein               45,00 €

  • Zehnjahresfischereischein              70,00 €

  • Fischereischein auf Lebenszeit     245,00 €


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Formulare

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