Luftbild des Verwaltungsgebäudes in Seelingstädt | zur Startseite Luftbild des Verwaltungsgebäudes in Seelingstädt | zur Startseite

Reisepass


Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige müssen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland (bzw. der Europäischen Union) ausreisen oder wieder einreisen, einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Der Reisepass ersetzt außerdem den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält.

 

Vorläufiger Reisepass: In Eilfällen kann zugleich mit dem (endgültigen) Reisepass ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.

 

Mehrere Reisepässe: Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind).

 

Biometrischer Reisepass (ePass):

 

Seit dem 1. November 2005 werden die so genannten biometrischen Reisepässe (auch ePass genannt) ausgegeben. Darin ist ein Chip integriert, der - neben den persönlichen Daten des Passinhabers - auch das digitale Gesichtsbild enthält. Die Lichtbilder müssen deshalb "biometrietauglich" sein. Dazu gehört insbesondere, dass das Gesicht nicht mehr im Halbprofil, sondern in Frontalansicht dargestellt ist. Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip im Reisepass zusätzlich auch zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.

 

 


Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz

  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass - auch wenn ungültig

  • aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts-/ Eheurkunde, nur bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments)

     

Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder durch entsprechend zertifizierte Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.

 

Für jedes Lichtbild, das durch die Behörde erfasst wird, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro zusätzlich zum Dokumentenpreis an.


Gebühren

  • für Personen ab 24 Jahren       =  70,00 EUR

  • für Personen unter 24 Jahren   =  37,50 EUR

  • Expressreisepass (in 72 Stunden) zusätzlich zur o.g. Gebühr 32,00 EUR

 

Bezahlung per EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder in bar möglich. Beim mobilen Bürgerkoffer ist nur Barzahlung möglich.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).