Reisepass
Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsangehörige müssen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland (bzw. der Europäischen Union) ausreisen oder wieder einreisen, einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Der Reisepass ersetzt außerdem den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält.
Vorläufiger Reisepass: In Eilfällen kann zugleich mit dem (endgültigen) Reisepass ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
Mehrere Reisepässe: Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind).
Biometrischer Reisepass (ePass):
Seit dem 1. November 2005 werden die so genannten biometrischen Reisepässe (auch ePass genannt) ausgegeben. Darin ist ein Chip integriert, der - neben den persönlichen Daten des Passinhabers - auch das digitale Gesichtsbild enthält. Die Lichtbilder müssen deshalb "biometrietauglich" sein. Dazu gehört insbesondere, dass das Gesicht nicht mehr im Halbprofil, sondern in Frontalansicht dargestellt ist. Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip im Reisepass zusätzlich auch zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass - auch wenn ungültig
aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts-/ Eheurkunde, nur bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments)
Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder durch entsprechend zertifizierte Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
Für jedes Lichtbild, das durch die Behörde erfasst wird, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro zusätzlich zum Dokumentenpreis an.
Gebühren
für Personen ab 24 Jahren = 70,00 EUR
für Personen unter 24 Jahren = 37,50 EUR
Expressreisepass (in 72 Stunden) zusätzlich zur o.g. Gebühr 32,00 EUR
Bezahlung per EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder in bar möglich. Beim mobilen Bürgerkoffer ist nur Barzahlung möglich.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFormulare
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Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokuments
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Zustimmungserklärung gesetzliche Vertreter bei Antrag für Minderjährige
Merkblätter
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

