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Personalausweis


Allgemeine Informationen

Auf einen Blick:
  • Scheckkartenformat

  • Chip im Ausweis

  • Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten oder Terminals

  • Speicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber

  • Unterschriftsfunktion für das rechtverbindliche elektronische Unterschreiben von Verträgen, Anträgen, Urkunden etc. (separat zu erwerben)

  • erweiterte Sicherheitsmerkmale

  • besonderer Schutz der biometrischen Daten

  • Personalausweislogo auf der Rückseite (auch auf Zubehör und überall dort zu finden, wo Sie Ihren Online-Ausweis nutzen können)

 

Achtung: Ausweispflicht besteht für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben!


Die Ausstellung eines Personalausweises für unter 16-jährige bedarf der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und diese nicht nur vorübergehend getrennt leben. Das Einverständnis zur Antragstellung kann durch lediglich ein Elternteil erfolgen, sofern dieser die alleinige Sorge nachweist.


Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über Personalausweise und dem elektronischen Identitätsnachweis

  • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und dem elektronischen Identitätsnachweis


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde (nur bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments)

  • gültiger Personalausweis/Reisepass (wenn bereits vorhanden)

  • bei Minderjährigen Antragstellern die/der gesetzliche/n Vertreter (Kinder & Babys immer persönlich bei der Beantragung erscheinen)

  • bei Alleinerziehenden den Sorgerechtsnachweis

  • ggf. Einverständniserklärung und Kopie des Personalausweises/Reisepasses des nicht vorsprechenden Elternteils

 

Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder durch entsprechend zertifizierte Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.

 

Für jedes Lichtbild, das durch die Behörde erfasst wird, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro zusätzlich zum Dokumentenpreis an.


Bearbeitungsdauer

3 - 4 Wochen

Gebühren

  • Personalausweis unter 24 Jahren = 22,80 € (6 Jahre gültig)
  • Personalausweis ab 24 Jahren = 37,00 € (10 Jahre gültig)
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00 € (max. 3 Monate gültig)

 

Bezahlung per EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder in bar möglich. Beim mobilen Bürgerkoffer ist nur Barzahlung möglich.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Formulare

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