Personalausweis
Allgemeine Informationen
Auf einen Blick:
Scheckkartenformat
Chip im Ausweis
Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten oder Terminals
Speicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber
Unterschriftsfunktion für das rechtverbindliche elektronische Unterschreiben von Verträgen, Anträgen, Urkunden etc. (separat zu erwerben)
erweiterte Sicherheitsmerkmale
besonderer Schutz der biometrischen Daten
Personalausweislogo auf der Rückseite (auch auf Zubehör und überall dort zu finden, wo Sie Ihren Online-Ausweis nutzen können)
Achtung: Ausweispflicht besteht für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben!
Die Ausstellung eines Personalausweises für unter 16-jährige bedarf der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und diese nicht nur vorübergehend getrennt leben. Das Einverständnis zur Antragstellung kann durch lediglich ein Elternteil erfolgen, sofern dieser die alleinige Sorge nachweist.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Personalausweise und dem elektronischen Identitätsnachweis
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und dem elektronischen Identitätsnachweis
Notwendige Unterlagen
Geburtsurkunde oder Eheurkunde (nur bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments)
gültiger Personalausweis/Reisepass (wenn bereits vorhanden)
bei Minderjährigen Antragstellern die/der gesetzliche/n Vertreter (Kinder & Babys immer persönlich bei der Beantragung erscheinen)
bei Alleinerziehenden den Sorgerechtsnachweis
ggf. Einverständniserklärung und Kopie des Personalausweises/Reisepasses des nicht vorsprechenden Elternteils
Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder durch entsprechend zertifizierte Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
Für jedes Lichtbild, das durch die Behörde erfasst wird, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro zusätzlich zum Dokumentenpreis an.
Bearbeitungsdauer
3 - 4 WochenGebühren
- Personalausweis unter 24 Jahren = 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Personalausweis ab 24 Jahren = 37,00 € (10 Jahre gültig)
- vorläufiger Personalausweis = 10,00 € (max. 3 Monate gültig)
Bezahlung per EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder in bar möglich. Beim mobilen Bürgerkoffer ist nur Barzahlung möglich.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFormulare
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Vollmacht und Erklärung zur Abholung eines Personalausweises
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Vollmachtserklärung zur Abholung eines Ausweisdokuments
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Zustimmungserklärung gesetzliche Vertreter bei Antrag für Minderjährige

