Meldebescheinigung
Allgemeine Informationen
Auf Wunsch wird eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung ausgestellt, wenn Sie in der Verwaltungsgemeinschaft mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebestätigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.
Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Gebühren
Ausstellung einer Meldebescheinigung = 8 €