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Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Führungszeugnis

 

Mit dem vollendeten 14. Lebensjahr ist jedermann berechtigt, auf Antrag hin ein persönliches Führungszeugnis zu erhalten (antragsberechtigt ist auch der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen).

Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen.

Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

 

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass (gültig)

  • persönliches Erscheinen

  • Anschrift, an die das Führungszeugnis versandt werden soll (nur bei Belegart „O" erforderlich)

  • für ein erweitertes Führungszeugnis der Nachweis der anfordernden Stelle erforderlich
     

Gebühren: 13,00 Euro
 

Bezahlung per EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder in bar möglich. Beim mobilen Bürgerkoffer ist nur Barzahlung möglich.


Hinweis:
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der anfordernden Institution/Ihrem Arbeitgeber, die das Führungszeugnis verlangt, ob Sie ein behördliches (Belegart „O") oder ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „N") benötigen.

 

Ab 01.09.2014 können Führungszeugnisse auch online beim Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de beantragt werden.

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt