Neuregelung zur Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (UBS) für Jugendliche mit Wohnsitz in Thüringen
Vor dem Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung müssen sich Jugendliche, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Mit dieser Untersuchung wird festgestellt, ob die Jugendlichen den Anforderungen der Tätigkeit körperlich gewachsen sind, da sie nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen, die ihre Gesundheit und Entwicklung gefährden könnten.
Für diese Untersuchung benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit UBS-ID sowie einen Erhebungsbogen. Nur damit ist die ärztliche Untersuchung möglich. Diese Unterlagen sind in der Arztpraxis vorzulegen.
Konnten die Untersuchungsberechtigungsscheine bis Ende 2024 in den Meldebehörden der Kommunen beantragt werden, ist seit Januar 2025 in Thüringen hierfür ausschließlich die Abteilung Arbeitsschutz des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) zuständig.
Zur Beantragung eines UBS nutzen Sie daher bitte die Website www.untersuchungsberechtigungsschein.de.
Mit der digitalen Lösung werden nach Auskunft des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz die Prozesse zur Beantragung der Berechtigungsscheine grundsätzlich vereinfacht und beschleunigt. Die Verfahren inklusive Nachweisprüfung sind mit nur wenigen Klicks und entsprechend der Datenschutzvorschriften durchführbar.
Im Ausnahmefall kann der Untersuchungsberechtigungsschein auch in der für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck zuständigen Regionalinspektion Ostthüringen der Abteilung Arbeitsschutz des TLV in der Otto-Dix-Straße 9 in 07548 Gera beantragt werden. Dafür ist die vorherige Buchung eines Termins notwendig. Zum Termin muss ein Ausweisdokument (Personalweis oder Reisepass) mitgebracht werden.